Bauherrenhaftpflicht eigene Bauvorhaben (BHV)

Eingeschlossen ist generell auch die Bauherrenhaftpflicht des VN bis zu einer bestimmten Versicherungssumme. Damit wird dem VN Versicherungsschutz für notwendige Aus- und Umbauten seiner Betriebsgebäude geboten ohne, dass er diese Baumaßnahmen gesondert melden müsste.

Mitversichert ist hinsichtlich dieser Grundstücke, Gebäude und 
Räumlichkeiten die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers 
als Bauherr oder Unternehmer von Bauarbeiten (Neubauten, Umbauten, 
Reparaturen, Abbruch-, Grabearbeiten) bis zu einer aufgewendeten 
Bausumme von insgesamt EUR ….. je Versicherungsjahr.

Beispiele:

  • Anlässlich der Bauarbeiten zur Vergrößerung seiner Werkstatt lädt VN Baumaterial verkehrsbehindernd und ungesichert auf der Straße ab. Autofahrer A, der das Hindernis zu spät sieht, beschädigt sein Kfz.
  • VN baut eine Lagerhalle. Nach Arbeitsende nutzen Kinder die Baustelle als Spielplatz. Dabei stürzt ein Kind in die ungesicherte Baugrube und verletzt sich schwer.

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