Bedingungsanpassungsklausel - AVB
Wenn die AVB eine Bedingungsanpassungsklausel enthalten, berechtigt diese den Versicherer, einzelne Bedingungen unter bestimmten Voraussetzungen mit Wirkung für bestehende Verträge zu ergänzen oder zu ersetzen. Dies ist der Fall
- bei Änderung von Gesetzen, auf denen die Bestimmungen des Versicherungsvertrages beruhen,
- bei unmittelbar den Versicherungsvertrag betreffenden Änderungen der höchstrichterlichen Rechtsprechung, der Verwaltungspraxis des Bundesaufsichtsamtes für das Versicherungswesen oder der Kartellbehörden,
- bei Unwirksamkeit von Bedingungen sowie
- zur Abwendung einer kartell- oder aufsichtsbehördlichen Beanstandung.