Beitragsbefreiung - Definition

Beitragsbefreiung ist eine Leistungsart der Selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung und der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung. Bei Eintritt einer Berufsunfähigkeit von in der Regel mindestens 50 Prozent Berufsunfähigkeits-Grad bzw. der Erfüllung der Voraussetzungen einer Berufsunfähigkeit durch Pflegebedürftigkeit wird der Vertrag bzw. der Hauptvertrag (Kapitallebens-, Risikolebens- oder Rentenversicherung) einschließlich aller Zusatzversicherungen von der Verpflichtung zur Beitragszahlung freigestellt.

Der Anspruch entsteht mit Ablauf des Monats, in dem die Berufsunfähigkeit eingetreten ist bzw. bei verspäteter Mitteilung mit Ablauf des Monats, zu dem die Mitteilung erfolgt. Er erlischt, wenn der Berufsunfähigkeits-Grad wieder unter 50 Prozent sinkt oder keine Pflegebedürftigkeit mehr besteht. Außerdem erlischt er auch bei Versterben der versicherten Person und bei Vertragsablauf.

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