Beitragszahler - Versicherungsvertrag
In der Regel ist der Versicherungsnehmer (VN) auch Beitragszahler. Die Prämien bzw. Beiträge zu einem Versicherungsvertrag können aber auch von einer anderen Person als dem Versicherungsnehmer übernommen werden. Dadurch erwirbt der Beitragszahler allerdings keine weitergehenden Rechte oder Pflichten am Versicherungsvertrag.