Beratungs-Rechtsschutzversicherung im Familien- und Erbrecht

Rechtsschutz für Rat oder Auskunft eines in Deutschland zugelassenen Rechtsanwaltes in familien- und erbrechtlichen Angelegenheiten.

Voraussetzung ist der Eintritt eines Ereignisses, dass die Rechtslage sich verändert hat. Eine vorsorgliche Beratung ist in der Regel nicht versicherbar.

Zum Beispiel Beratung

  • ob Sie und wie viel Sie geerbt haben
  • über Berechnung des Pflichtteilsanspruchs zum Unterhalt im Falle einer Trennung
  • über Ihre Rechte und Pflichten als Vormund

In der Regel werden nur die Kosten der Beratung bis zu gewissen Höchstbeträgen von der Rechtsschutzversicherung übernommen. Einige Versicherer leisten auch bei einer über die Beratung hinausgehenden Tätigkeit des Anwalts.

Fallbeispiele:

  • Nach dem Tod des Vaters herrscht Unklarheit darüber, ob Sie Erbe sind...
  • Sie leben getrennt von Ihrem Ehepartner. Nun wird Trennungsunterhalt verlangt...
  • Sie werden zum Vormund eines Patenkindes bestellt...

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Quellenhinweis

Wir bedanken uns für die Unterstützung der r+v Versicherung, die uns den ursprünglichen Originaltext dieses Artikels zur Verfügung stellte www.ruv.de.

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