Bereifung
Eine Beschädigung oder Zerstörung der Bereifung wird nur über die Teilkasko- oder Vollkasko-Versicherung ersetzt, wenn sie durch ein Ereignis erfolgt, das gleichzeitig auch andere versicherungsschutzpflichtige Schäden an dem Fahrzeug verursacht hat. Ersetzt werden die Reifen auf jeden Fall, wenn sie gestohlen werden.