Bergungskosten (Private Unfallversicherung)
Bis zur vereinbarten Summe – eine kleinere Summe von z.B. 3.000 EUR ist oft beitragsfrei in einer Unfallversicherung enthalten – werden die Kosten der Suche und Bergung Verunglückter und deren Transport ins Krankenhaus oder die Überführung Verstorbener übernommen.
Übernommen werden können grundsätzlich:
- Such-, Rettungs- oder Bergungseinsätze von öffentlich-rechtlichen oder privatrechtlichen Rettungsdiensten
- Rücktransportkosten des Verletzten zu seinem ständigen Wohnsitz
- Überführung im Todesfall
Einige Versicherer decken zusätzliche Leistungen wie z.B. den Aufwand zur Vermeidung von unfallbedingten Gesundheitsschäden oder Heimfahrt und Unterbringung für weitere Familienangehörige.