Berufsunfähigkeit

Berufsunfähig ist, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf oder eine andere Tätigkeit, welche er aufgrund seiner Ausbildung oder Erfahrung ausüben könnte und die seiner bisherigen Lebensstellung entspricht, infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall ganz oder teilweise voraussichtlich mindestens 6 Monate  nicht mehr ausüben kann. Diese Definition kann abgeändert werden (§ 172 Abs. 2 VVG).

Weiterführende Links

Private Berufsunfähigkeitsversicherung (BU)

Selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU)

Berufsunfähigkeits Zusatzversicherung (BUZ)

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