Berufsunfähigkeit
Berufsunfähig ist, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf oder eine andere Tätigkeit, welche er aufgrund seiner Ausbildung oder Erfahrung ausüben könnte und die seiner bisherigen Lebensstellung entspricht, infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall ganz oder teilweise voraussichtlich mindestens 6 Monate nicht mehr ausüben kann. Diese Definition kann abgeändert werden (§ 172 Abs. 2 VVG).
Weiterführende Links
Private Berufsunfähigkeitsversicherung (BU)