Betriebs-Haftpflichtversicherung (BHV)

ein kleines Missgeschick oder ein verschuldeter schwerer Unfall - im Geschäftsleben haften Unternehmer, Selbstständige und Freiberufler in den gesetzlich geregelten Fällen persönlich auf Schadensersatz für Schäden Dritter. Weil die finanziellen Folgen für Betrieb oder Gewerbe existenzielle Auswirkungen haben können, empfiehlt sich für diese Schadensfälle eine Betriebshaftpflichtversicherung. Zudem fordern Banken oft eine solche Versicherungspolice für die Kreditvergabe. Je nach Betriebsart und spezifischem Haftungsumfang bieten die Versicherer abgestimmte Modelle für viele Branchen an, etwa für die Baubranche, Handwerksbetriebe, den Einzelhandel, das Gaststättengewerbe oder die Gesundheitsbranche.

Gesetzliche Haftungstatbestände

Sowohl natürliche als auch juristische Personen können eine Firmenhaftpflichtversicherung abschließen. Versichert sind dann Schäden Dritter, die bei der betrieblichen Tätigkeit durch den Versicherten oder seine Mitarbeiter verursacht werden. Die Betriebshaftpflicht basiert auf der gesetzlichen Verschuldenshaftung (§ 823 Bürgerliches Gesetzbuch/BGB) und der gesetzlichen Gefährdungshaftung wegen der Betriebsgefahr von Maschinen, Produkten oder Fahrzeugen. Vorsätzlich verursachte Schäden sind nicht versichert. Die Ersatzpflicht beginnt bei grob fahrlässig verursachten Schäden.

Schäden und Leistungsumfang

Geschützt sind Personen-, Sachschäden und auch Vermögensschäden. Bei Personenschäden werden Behandlungskosten, Schmerzensgeld und sogar eventuelle Rentenansprüche erstattet. Als Sachschäden werden von der Versicherung z. B. Schäden reguliert, die beim Be- und Entladen eintreten, Schäden, die ein Mitarbeiter bei einem Kunden verursacht, Gebäudeschäden, Schäden an Leitungen, Schäden durch Arbeitsmaschinen und auch Produkthaftungsschäden. Mietsachen und Umweltschäden sollten ebenfalls in der Versicherung enthalten sein. Vermögensschäden sind nur versichert, wenn sie auf einem Personen- oder Sachschaden beruhen. Hierzu zählt z. B. der Verdienstausfall eines verunfallten Kunden.

Branchenspezifische Lösungen

So bunt die Geschäftswelt ist, so vielfältig sind die Modelle der verschiedenen Betriebshaftpflichtversicherungen. Bei der Entscheidung für eine Betriebshaftpflichtversicherung sollte man möglichst alle Risiken des speziellen Geschäftsbereichs bedenken. Im Gesundheitsbereich gehören auch umweltschädliche Stoffe in vielen Bereichen zum täglichen Handwerkszeug. Als Beispiel seien hier nur Chemikalien genannt, die in einem Friseurgeschäft gelagert werden. Daher können diese Betriebe eine spezielle Umwelthaftpflicht-Basisversicherung in der Betriebshaftpflicht in Anspruch nehmen, die speziell die Lagerung von gewässerschädlichen Stoffen in Kleingebinden beinhaltet. Über die Umwelt-Basisversicherung sind Schäden durch Umwelteinwirkungen versichert, die nicht von umweltrelevanten Anlagen und Tätigkeiten an solchen ausgehen.

Betriebs- und Kundenräume

Inhaber von Ladengeschäften sind ebenfalls einem erhöhten Haftungsrisiko ausgesetzt. Das gilt auch für Unternehmen, deren Geschäftsräume von Kunden oder Lieferanten frequentiert werden. Kleine Missgeschicke können oft zu erheblichen Schadensersatzsummen führen, beispielsweise wenn durch ein Versehen eines Lieferanten beim Entladen eine Warenpalette auf ein Kundenauto fällt, das im Hof geparkt ist. Oder wenn wegen starken Winds eine Strebe an der Überdachung eines Standes abknickt und dabei sogar mehrere Kunden verletzt werden. Darüber hinaus können auch Schäden, die beim Anliefern von Waren oder bei der Durchführung von Reparaturserviceleistungen in Räumen oder auf Geländen von Kunden fahrlässig verursacht werden, über die Betriebshaftpflichtversicherung abgedeckt werden.

Betriebliche Interessenlage

Weitere Aspekte, die man im Rahmen der Vertragsgestaltung ebenfalls berücksichtigen sollte, sind etwa Betriebsmittel, die besonders teuer oder wichtig für das Unternehmen sind. Die Küchen in Gastronomie- und Hotelbetrieben sind in vielen Fällen mit sehr teuren Geräten ausgestattet. Wegen eines Brandschadens in der Küche können daher hohe Summen benötigt werden, um die für den Betrieb notwendigen Gerätschaften zu erneuern oder zu reparieren.

Neue Haftungsrisiken

Wenn sich die Haftungsbedingungen im Laufe der Zeit ändern, sollte man bestehende Verträge gegebenenfalls an die neuen Gefährdungslagen anpassen. Beispielsweise haben sich für nahezu alle Branchen, die mit EDV und IT arbeiten, neue Haftungsgefahren im Bereich Datenschutz ergeben, beispielsweise im Umgang mit Kundendaten oder mit Daten von Geschäftspartnern. Darum können bei der Betriebshaftpflichtversicherung inzwischen auch Schäden im Zusammenhang mit Internet-Technologien berücksichtigt werden, die sich aus dem Umgang mit elektronischen Daten ergeben, deren Austausch, Übermittlung und Bereitstellung per E-Mail, im Internet oder auf Datenträgern erfolgt.

Geschäftsrisiko berücksichtigen

Versicherungsvertrag und Deckungssumme sollten individuell gemäß dem Geschäftsbereich vereinbart werden. Stets sollte das Geschäftsrisiko im Vordergrund stehen. Im Versicherungsfall überprüft der Versicherer, ob Ansprüche auf Schadensersatz bestehen, ob deren Höhe angemessen ist, und erstattet neben den Schadenskosten auch Aufwendungen für die Schadensregulierung, d. h. für Anwalt, Gericht und Sachverständige. Die Regeldeckungssumme liegt beim Basismodell für Personenschäden bei 2 Millionen Euro, für Sachschäden bei 1 Million Euro und für versicherte Vermögensschäden normalerweise bei 100.000 Euro. Eine abweichende Vereinbarung ist möglich und sollte auch bei einem bestehenden höheren Haftungsrisiko getroffen werden. Denn die darüber hinausgehenden Kosten muss der Versicherte selbst tragen. Ändern sich die Risiken nachträglich, sollte man die Betriebshaftpflichtversicherung ebenso anpassen.

Weitere Schutzmaßnahmen

Die Firmenhaftpflichtversicherung bietet viel Raum für maßgeschneiderte Lösungen. Je nach Interessen lassen sich speziell auf das Unternehmen abgestimmte Regelungen treffen und weitere Geschäftsrisiken über Zusatzversicherungen absichern. Gehört etwa der Umgang mit gefährlichen Gütern zum Firmenalltag, ist zusätzlich eine Umwelthaftpflichtversicherung ratsam. Das gilt gleichfalls für Herstellungs- und Weiterverarbeitungsunternehmen, die sich mit einer Produkthaftpflichtversicherung optimal für Rückruf- und Austauschaktionen rüsten können. Wer als Dienstleistungs- und Finanzunternehmen dem Risiko von Vermögensschäden ausgesetzt ist, die nicht über die Firmenhaftpflicht abgedeckt sind, der kann sich mit einer Vermögensschadensversicherung schützen.

Vertragliche Vereinbarungen

Wichtig ist, dass die Betriebshaftpflichtversicherung nur für gesetzliche Haftungsfälle einspringt. Der Versicherer muss Schäden nicht erstatten, wenn die Haftung vertraglich erweitert wurde. Wird z. B. mit einem Geschäftspartner eine über die gesetzliche Haftung hinausgehende Vereinbarung für die Gewährleistung getroffen, muss der Versicherer nicht leisten. Wenn es um Verträge mit Partnern und Kunden geht, sollte ein kluger Unternehmer auch darauf ein besonderes Augenmerk richten. Eine umfassende rechtliche Beratung ist sowohl für eine passende Versicherung als auch im Geschäftsalltag zu empfehlen. Dann ist das Unternehmen im Haftungsfall optimal aufgestellt.

(WEL)

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