Betriebsbeschreibung - Haftpflichtversicherung
Versichert ist der im Versicherungsschein bezeichnete Betrieb bzw. die "Eigenschaften, Rechtsverhältnisse oder Tätigkeiten des Versicherungsnehmers" (§ 1 Abs. 2 der Allgemeinen Haftpflichtversicherungsbedingungen). Für einen ausreichenden Haftpflichtversicherungsschutz kommt es deshalb auf eine korrekte und erschöpfende Beschreibung aller Tätigkeiten, Betriebsarten etc. des versicherten Betriebes an.
Eine Metzgerei ist nicht das Gleiche wie eine Metzgerei mit angeschlossenem Imbiss und Partyservicebetrieb. Der Imbiss und der Partyservice stellen zusätzliche Risiken dar, die nur versichert sind, wenn sie als versichert bezeichnet werden.