Betriebsschäden - Feuerversicherung
In der Feuerversicherung ist die Ersatzpflicht zum Teil für diejenigen Sachen eingeschränkt, die betriebs- und nutzungsbedingten Gefahren in besonderem Maße ausgesetzt sind. Man spricht hier häufig von Betriebsschäden. Dies sind Schäden, die an versicherten Sachen dadurch entstehen, dass sie einem Nutzfeuer oder der Wärme zur Bearbeitung oder zu sonstigen Zwecken (z. B. Räuchern oder Trocknen) ausgesetzt werden.