Bewachungskosten
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Kosten für die Bewachung versicherter Sachen, wenn die Wohnung unbewohnbar wurde und Schließvorrichtungen und sonstige Sicherungen keinen ausreichenden Schutz bieten. Die Kosten werden zeitlich begrenzt und maximal bis zur Wiederherstellung der Gebrauchsfähigkeit der Schließvorrichtungen erstattet (§ 2 Abs. 1f VHB 2000).
Weiterführende Links
Hausratversicherung: Welche Kosten werden ersetzt?
Quellenhinweis
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