Bewegungs- und Schutzkosten
Kosten, die dadurch entstehen, dass zum Zweck der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung versicherter Sachen andere Sachen bewegt, verändert oder geschützt werden müssen. Diese Kosten sind in der Hausrat-, Gebäude- und sonstigen Sachversicherung mitversichert (z.B. § 2 Abs. 1b VHB 2000).
Die Giebelwand eines durch Brand beschädigten Hauses muss abgestützt werden, damit sie nicht einstürzt und den Wiederaufbau des Gebäudes unmöglich macht.
Weiterführende Links
Hausratversicherung: Welche Kosten werden ersetzt?
Quellenhinweis
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