Bewegungs- und Schutzkosten - Definition

Bewegungs- und Schutzkosten sind Kosten, die dadurch entstehen, dass zum Zweck der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung versicherter Sachen andere Sachen (auch unversicherte) bewegt, verändert, geschützt oder gesichert werden müssen. Diese Kosten sind in der Hausrat-, Gebäude- und sonstigen Sachversicherung mitversichert.

Beispiele: 

  • Die Giebelwand eines durch Brand beschädigten Hauses muss abgestützt werden, damit sie nicht einstürzt und den Wiederaufbau des Gebäudes unmöglich macht. 
  • Die (De)Montage von Maschinen, der Schutz benachbarter Maschinen, Maueraufbrüche zum Aufstellen neuer Maschinen.

Dabei kann es sein, dass diese Kosten je nach Anbieter sowohl in ihrer Höhe als auch in ihrer zeitlichen Ausdehnung begrenzt werden. Deshalb muss der Versicherte beim Abschluss des Versicherungsvertrages darauf achten, ob und wie hoch diese Sekundärschäden, die unter Umständen eine beträchtliche Höhe erreichen, im Versicherungsumfang enthalten sind. Es gibt Gesellschaften, die diesen Schadenbereich unter den Begriffen Transportkosten und Lagerkosten gesondert versichern.

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