Im Rahmen eines widerruflichen oder eines unwiderruflichen Bezugsrechts wird eine dritte Person berechtigt, im Versicherungsfall die Versicherungsleistung zu erhalten. Typisch ist dies für die Lebensversicherung, in der beispielsweise ein Ehe-/Lebensgefährte als Bezugsberechtigte/-r im Todesfall des Versicherungsnehmers eingesetzt wird.