Bezugsberechtigter - Versicherungsdefinition
Im Rahmen eines widerruflichen oder eines unwiderruflichen Bezugsrechts wird eine dritte Person berechtigt, im Versicherungsfall die Versicherungsleistung zu erhalten. Typisch ist dies für die Lebensversicherung, in der beispielsweise ein Ehe-/Lebensgefährte als Bezugsberechtigte/-r im Todesfall des Versicherungsnehmers eingesetzt wird.