Bezugsfertigkeit

Ein Wohngebäude gilt als bezugsfertig, wenn es bestimmungsgemäß von Menschen bezogen und auf Dauer bewohnt werden kann, auch wenn noch Restarbeiten (z. B. Malerarbeiten und Tapezieren) anstehen.

Aktuelle Meldungen mit Bezug zum Beitrag

Aktuelle Fragen im MVP-Forum

0
1 Antwort 650 Aufrufe
0
1 Antwort 1214 Aufrufe
0
1 Antwort 1155 Aufrufe
Gefragt 23 Apr in SALIA von Admin (1.7k Punkte)
0
1 Antwort 614 Aufrufe