Bezugsfertigkeit
Aus VersWiki
Ein Wohngebäude gilt als bezugsfertig, wenn es bestimmungsgemäß von Menschen bezogen und auf Dauer bewohnt werden kann, auch wenn noch Restarbeiten (z. B. Malerarbeiten und Tapezieren) anstehen.
Quellenhinweis
Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise zur Verfügung gestellt von
.