Bruchschäden - Versicherung
Bruchschäden sind in der Sachversicherung in folgenden Zusammenhängen versichert:
- Bruchschäden an Rohren der Wasserversorgung (§ 4 Abs. 2 VGB 2000) und an Rohren der Warmwasser- oder Dampfheizung (§ 1 Abs. 3a AWB 87).
- Bruch von Zu- und Ableitungsrohren in der Hausratversicherung für solche Rohre, für die der Mieter die Gefahr trägt (§ 7 Abs. 3 VHB 2000).
- Glasbruch in der Glasversicherung und in den alten Hausratbedingungen VHB 74 (mit Einschränkungen).