Causa-proxima-Prinzip - Seeversicherungsrecht

Durch den starken Einfluss des anglo-amerikanischen Rechtes auf das Seeversicherungsrecht hat sich dort eine besondere Verursachungstheorie, die sog. Causa-proxima-Lehre, durchgesetzt. Unter den adäquaten Ursachen, die den Schaden verursacht haben, wird die nächstliegende herausgesucht, die für den gesamten Schaden maßgeblich ist. Dabei wird nicht auf die zeitliche Nähe abgestellt, sondern vielmehr auf die wirksamste Ursache, die anhand einer Interessenbewertung festzustellen ist.

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