Claims-made-Prinzip - Versicherungsfall
In anglo-amerikanischen Haftpflichtpolicen und in den Haftpflichtversicherungen international agierender Unternehmen wird der Versicherungsfall üblicherweise nach dem sog. Claims-made-Prinzip definiert. Danach kommt es unabhängig vom Zeitpunkt, in dem der haftungsbegründende Pflichtenverstoß oder aber der Schadeneintritt erfolgte, auf den Zeitpunkt an, in dem der Geschädigte gegen den Versicherungsnehmer Schadenersatzansprüche geltend macht. Dieser Versicherungsfallbegriff kann für den Versicherungsnehmer von Vorteil sein, weil der Versicherungsschutz sich dann an den jeweils aktuellen Deckungssummen und Bedingungen ausrichtet. Nachteilig kann sich allerdings auswirken, dass ohne zusätzliche Vereinbarungen nach Ablauf der Police geltend gemachte Ansprüche wegen bereits eingetretener Schäden aus der Deckung herausfallen.