Computermissbrauchsversicherung
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Ausschnittsdeckung der Vertrauensschadenversicherung. Versichert sind Vermögensschäden durch vorsätzliche rechtswidrige Bereicherung an Vermögenswerten und Beschädigung von Sachwerten des Versicherungsnehmers in Zusammenhang mit der Benutzung von Computeranlagen und durch die Vertrauenspersonen. Schäden werden bis zur vereinbarten Versicherungssumme übernommen.
Quellenhinweis
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