Cross liability
Mit diesem Fachbegriff umschreibt man die Mitversicherung von gegenseitigen Haftpflichtansprüchen mehrerer rechtlich selbstständiger Unternehmen untereinander, die im Rahmen ein und derselben Haftpflichtpolice versichert sind. Ohne besondere Vereinbarung wären gegenseitige Ansprüche nicht gedeckt und die Unternehmen würden insofern schlechter gestellt als beim Bestehen separater Haftpflichtpolicen.