Deckungsstock

Veralteter Begriff für Sicherungsvermögen. Hierbei handelt es sich um die Gesamtheit der Vermögenswerte eines Versicherers die der Bedeckung der versicherungstechnischen Rückstellungen, Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungsposten, mit Ausnahme der sog. freien Rückszellung für Beitragsrückerstattungen (RfB) dienen.

Das Sicherungsvermögen muss folgende Posten bedecken: 

die Beitragsüberträge, die Deckungsrückstellung, die Rückstellung für noch ncht abgewickelte Versicherungsfälle und Rückkäufe, für erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattungen und für unverbrauchte Beiträge aus ruhenden Versicherungsverträgen, den festgelegten Teil der Rückstellung für erfolgsabhängige Beitragsrückerstattungen, die Verbindlichkeiten aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft gegenüber Versicherungsnehmern, die als Prämien eingenommenen Beiträge und die ein Versicherungunternehmen zu erstatten hat wenn ein Versicherungsvertrag oder ein in § 1 IV VAG genanntes Geschäft nicht zustande gekommen ist oder aufgehoben wurde.

Das Sicherungsvermögen ist in der Bilanz die Gegenposition zu der Deckungsrückstellung des Lebensversicherers, also den Forderungen der Versicherungsnehmer auf der Passivseite.

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