Deklarationsprinzip - Umwelthaftpflichtversicherung
In der Umwelthaftpflichtversicherung erstreckt sich der Versicherungsschutz ausschließlich auf die im Versicherungsschein aufgeführten Risiken. Der Versicherungsschutz ist dabei innerhalb der dort aufgeführten Risikobausteine jeweils ausdrücklich zu vereinbaren. Die Gründe für dieses Deklarationsprinzip liegen zum einen in dem erheblichen Risikopotenzial und zum anderen darin, dass es für die Zeichnungsentscheidung des Versicherers notwendig ist, die übernommenen Risiken zu kennen und damit tarifieren zu können. In der Praxis werden Unternehmen zum Teil vom Deklarationsprinzip abweichende Pauschaldeckungen zur Verfügung gestellt.