Die vertraglichen Bestandteile der Risikolebensversicherung

Manchmal sind es nur wenige Sekunden, die das große private Glück von der menschlichen Katastrophe trennen. Jedes Jahr sterben in Deutschland ca. 40.000 Menschen im Alter zwischen 30 und 50 Jahren. Das Ableben dieser Menschen zieht neben der Trauer oft auch eine finanzielle Krise für die Angehörigen nach sich. Hinzu kommt, dass viele Familien gar nicht oder nur unzureichend für den Fall abgesichert sind, dass der Hauptverdiener stirbt. Die [Risikolebensversicherung] (http://www.risikolebensversicherung.nl) ist eine günstige Gelegenheit, die Angehörigen vor der finanziellen Katastrophe abzusichern. Sie zahlt nach dem Tod des Versicherten eine vereinbarte Versicherungsleistung an die Hinterbliebenen. Da diese Versicherung nur beim Tod des Versicherten innerhalb der Laufzeit der Risikolebensversicherung zum Tragen kommt, sind die zu leistenden Prämien im Vergleich zu anderen Versicherungsarten überschaubar. Der Versicherungsschutz beginnt in Normalfall, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind: • Die Versicherung hat die Annahme des Antrags bestätigt • Die Versicherung hat den Versicherungsschein ausgehändigt • Die erste Rate wurde gezahlt. Stirbt der Versicherte nach Bezahlen des ersten Beitrags, haben die Hinterbliebenen einen Anspruch auf die gesamte Versicherungssumme. Vor Beginn der eigentlichen Vertragslaufzeit existiert aber noch kein Versicherungsschutz. Eine [Risikolebensversicherung] (http://www.risikolebensversicherung.nl) abzuschließen ist zweckmäßig, weil im Todesfall die Hinterbliebenen, insbesondere Ehegatten und Kinder, finanziell abgesichert sind. Vor allem junge Familien, Bauherren und Selbständige sollten an diesen Versicherungsschutz ernsthaft in Betracht ziehen. Empfehlenswert ist die Risikolebensversicherung außerdem für junge Ehepaare ohne Kinder, die kein oder wenig Vermögen und dazu noch keine ausreichenden Rentenansprüche haben sowie gleichzeitig einen Immobilien-Kredit zurückzahlen müssen. Wer in eheähnlicher Lebensgemeinschaft zusammenlebt, kann sich auf damit auch absichern. Vor allem Alleinerziehende sollten mit einer Risikolebensversicherung auf Nummer sicher gehen. Junge Familien müssen zusätzlich überlegen, wer sich als versicherte Person eintragen lässt. Sofern vorhanden, sollte der Alleinverdiener abgesichert sein. Aber was, wenn der Elternteil stirbt, der sich im Haushalt um zwei kleine Kinder kümmert? Es ist zwar kein bares Einkommen zu ersetzen, aber eine Leistung, die sehr viel wert ist. Hier ist es vielleicht zweckmäßig, mehrere Personen zu versichern. Bei der so genannten Versicherung verbundener Leben können sich Eltern, aber auch Geschäftspartner, gemeinsam in einem Vertrag versichern. Die Versicherungssumme wird jedoch nur beim Tod des Erststerbenden fällig, danach erlischt die Police. Sind dann immer noch Kinder abzusichern, muss der überlebende Partner einen neuen Vertrag abschließen.

Quellenhinweis

Dieser Artikel wurde erstellt von Stefan Müller.

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