Drogen (Private Unfallversicherung)
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Unfälle, die ursächlich durch Drogenmissbrauch und dadurch bedingte Geistes- oder Bewusstseinsstörungen entstehen, sind nach den Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen (Ziffer 5 AUB 99 bzw. 2000; § 2 AUB 88) ausgeschlossen.
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Ausschlüsse (Private Unfallversicherung)
Quellenhinweis
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