Drogen (Private Unfallversicherung)
Unfälle, die ursächlich durch Drogenmissbrauch und dadurch bedingte Geistes- oder Bewusstseinsstörungen entstehen, sind nach den Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen (Ziffer 5 AUB 99 bzw. 2000; § 2 AUB 88) ausgeschlossen.