Durchschnittsalter

Das Durchschnittsalter bezeichnet die altersmäßige Zusammensetzung einer Personengruppe. Man unterscheidet

  • das arithmetische Durchschnittsalter, welches man erhält, wenn man die Summe der Lebensalter aller Mitglieder der betreffenden Personengruppe durch die Anzahl der Mitglieder dividiert,
  • das gewogene Durchschnittsalter, bei dem die mit der individuellen Versicherungssumme multiplizierten Lebensalter zusammengezählt und das Additionsergebnis durch die Gesamtversicherungssumme aller Mitglieder dividiert wird und
  • das versicherungstechnische Durchschnittsalter, das in der Weise gewonnen wird, dass die den Altern der einzelnen Mitglieder zukommenden einjährigen Sterbenswahrscheinlichkeiten addiert werden und man diese Summe durch die Anzahl der Mitglieder dividiert. Das Ergebnis ist die durchschnittliche Sterbenswahrscheinlichkeit. Aus der Sterbetafel liest man das Alter ab, welches dieser durchschnittlichen Sterbenswahrscheinlichkeit entspricht, und erhält somit das versicherungstechnische Durchschnittsalter.

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