Dynamik (Private Unfallversicherung)
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Zur Anpassung an inflationäre Entwertung der einmal vereinbarten Summen kann eine Dynamikvereinbarung getroffen werden, bei der jährlich eine Erhöhung entweder um einen festen Prozentsatz oder um den Steigerungssatz des Höchstbeitrages zur gesetzlichen Rentenversicherung vorgenommen wird. Die Erhöhung erfolgt dann ohne erneute Gesundheitsprüfung. Die Anpassung kann zum Ende eines Versicherungsjahres widerrufen werden.
Quellenhinweis
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