Emissionen
Der im Umweltrecht wichtige Begriff der Emissionen wird im Bundes-Immissionsschutzgesetz folgendermaßen definiert: Emissionen sind die von einer Anlage ausgehenden Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnliche Erscheinungen (§ 3 Abs. 3 BImSchG).