Energiemehrkosten - Definition
Energiemehrkosten sind ein durch Klausel mitversicherbares Risiko durch erhöhten Energie- oder Wasserverbrauch, insbesondere auch wegen mangelhaft ausgeführter Installationen, Zählerprüfung oder Beschädigung von Leitungen und Anlagen. Diese stellen reine Vermögensschäden (§ 1 Abs. 3 der Allgemeinen Haftpflichtversicherungsbedingungen - AHB 2002) dar sowie grundsätzlich ausgeschlossene Bearbeitungsschäden (§ 4 Ziff. I AHB).