Entwicklungsrisiko - Haftung
Das sog. Entwicklungsrisiko resultiert aus der erstmaligen praktischen Umsetzung von Forschungsergebnissen und Erfahrungswerten bei Produkten und Herstellungsverfahren. Haftungsrechtlich hat es vielfältige Auswirkungen: Sind nach dem Stand von Wissenschaft und Technik zu dem Zeitpunkt, zu dem das Produkt in den Verkehr gebracht wurde, dessen objektiv vorhandenen schädigenden Eigenschaften trotz Anwendung aller Erkenntnis-, Prüf- und Testverfahren nicht entdeckbar gewesen, haftet der Hersteller nach dem Produkthaftungsgesetz nicht. Sonderregelungen existieren im Arzneimittel, Umwelthaftungs- und Gentechnikrecht.