Erdfall - Versicherung
Erdfall ist ein naturbedingter Einsturz des Erdbodens über natürlichen Hohlräumen (§ 6 der Besonderen Bedingungen für die Versicherung weiterer Elementarschäden in der Hausratversicherung - BEH 2000).
Nicht als Erdfall gilt beispielsweise ein Tagesbruch, ausgelöst durch Bergbau oder einen Tunnelbau.
In älteren Versicherungsbedingungen wird in der Regel die nach der Definition etwas weiter gehende Erdsenkung versichert. Erdfallschäden sind aus den standardmäßigen Gebäude- und Hausratversicherungsbedingungen ausgeschlossen, sofern die Senkung nicht durch Leitungswasseraustritt verursacht wurde (z.B. § 7 Abs. 4 VGB 2000).