Ersatzwert
Der Ersatzwert ist der Versicherungswert, den die versicherte Sache zur Zeit des Eintritts des Schadenfalles, also unmittelbar vor Eintritt des Schadenereignisses, hat. Der Begriff erklärt sich daraus, dass der Versicherungswert dieses Zeitpunktes derjenige Wert ist, der die Grundlage für die Ersatzleistung bildet und nicht etwa der vom Versicherungsnehmer zu beanspruchende Entschädigungsbetrag. Der Ersatzwert ist in der Feuerversicherung auf das Substanzinteresse ausgerichtet.