Erschütterungen
Schäden durch Erschütterungen wegen Rammarbeiten sind vom Versicherungsschutz nach § 4 der Allgemeinen Haftpflichtversicherungsbedingungen (AHB 2002) ausgeschlossen.
In der Betriebshaftpflichtversicherung vor allem für Baubetriebe können Schäden durch Erschütterungen wieder eingeschlossen werden.