Führerscheinregelung
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Sonderregelung für die Einstufung eines erstmaligen Kraftfahrt-Haftpflicht- sowie ggf. Vollkaskovertrages in eine Schadenfreiheitsklasse. Verfügt der Versicherungsnehmer bereits mindestens drei Jahre lang über eine gültigen Führerschein der entsprechenden Klasse (PKW z.B. Klasse 3, Anrechnungsmöglichkeiten anderer Klassen können bestehen), kann er in die SFR-Klasse 1/2 eingestuft werden.
Quellenhinweis
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