Fahrzeugwechsel (Kfz)
Wechselt der Versicherungsnehmer sein Fahrzeug, kann er die bisherigen Schadenfreiheitsklassen auf das neue Fahrzeug übernehmen, sofern es der gleichen oder einer niedrigeren Fahrzeuggruppe angehört.
Bisher wurde der Rabatt auf einem PKW erfahren, möglich ist die Übernahme auf einen anderen PKW oder ein Motorrad, nicht aber auf einen Bus, ein Taxi oder einen LKW über 6 Tonnen Nutzlast.