Fakultativ-Obligatorische Rückversicherung
Mischform aus fakultativer und obligatorischer Rückversicherung, bei der entweder der Erstversicherer fakultativ bestimmte, vertraglich bezeichnete Risiken dem Rückversicherer andient und dieser sie obligatorisch in Rückdeckung nimmt oder umgekehrt der Erstversicherer obligatorisch alle Risiken eines bestimmten Bereichs dem Rückversicherer andient, der über die Rückversicherung jeweils fakultativ entscheidet.