Fakultative Rückversicherung - ungewöhnlicher Risiken
Bei der Fakultativen Rückversicherung entscheidet der Erstversicherer von Fall zu Fall, ob er einzelne, besonders große Risiken rückversichern will. Der Erstversicherer macht dem Rückversicherer detaillierte Angaben zum versicherten Risiko, der Rückversicherer prüft diese und entscheidet, ob er das Risiko rückversichern will.
Die Fakultative Rückversicherung wird häufig genutzt, um ungewöhnliche Risiken abzudecken, die in keinen bestehenden obligatorischen Rückversicherungsvertrag passen oder die einen solchen übersteigen.