Geförderter Personenkreis
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Förderberechtigt sind bei Abschluss eines Altersvorsorgevertrages u.a.:
- Versicherungspflichtige Arbeitnehmer und Selbstständige.
- Beamte und andere Beschäftigte mit beamtenähnlicher Versorgung.
- Wehr- und Zivildienstleistende.
- Geringfügig Beschäftigte, die eigene Beiträge zur Rentenversicherung leisten.
- Arbeitslosen- und Krankengeldbezieher.
- Eltern in einer Kindererziehungszeit von bis zu drei Jahren.
- Ehepartner eines Förderberechtigten.
- Vollständig erwerbsgeminderte oder dienstunfähige Kinder.
Nicht förderberechtigt sind insbesondere:
- Nicht rentenversicherungspflichtige Selbstständige.
- Geringfügig Beschäftigte, die keine eigenen Beiträge zur Rentenversicherung zahlen.
- Sozialhilfeempfänger.
- Pflichtversicherte in berufsständischen Versorgungswerken.
Quellenhinweis
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