Geförderter Personenkreis - Altersvorsorgevertrag

Förderberechtigt sind bei Abschluss eines Altersvorsorgevertrages u.a.:

  • Versicherungspflichtige Arbeitnehmer und Selbstständige.
  • Beamte und andere Beschäftigte mit beamtenähnlicher Versorgung.
  • Wehr- und Zivildienstleistende.
  • Geringfügig Beschäftigte, die eigene Beiträge zur Rentenversicherung leisten.
  • Arbeitslosen- und Krankengeldbezieher.
  • Eltern in einer Kindererziehungszeit von bis zu drei Jahren.
  • Ehepartner eines Förderberechtigten.
  • Vollständig erwerbsgeminderte oder dienstunfähige Kinder.

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