Gefahrengruppen (Private Unfallversicherung)
In der Unfallversicherung werden die Gefahrengruppen A, B und F unterschieden.
- F: Frauen, soweit nicht unter A einzustufen.
- A: Männer mit kaufmännischer oder verwaltender Berufstätigkeit oder mit Aufsichtsaufgaben. Frauen mit körperlicher oder handwerklicher Berufstätigkeit.
- B: Männer mit körperlicher oder handwerklicher Berufstätigkeit.
Die Gefahrengruppen haben Einfluss auf die Risikoneigung und damit auf die Tarifgestaltung in der Unfallversicherung.