Geltungsbereich (Kfz)
Die Kraftfahrtversicherung gilt grundsätzlich in den geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören (Ziffer A.1.4.1 AKB 2008). Der Geltungsbereich kann durch besondere Vereinbarung ausgeweitet werden.