Genehmigung von Anlagen (BImSchG)
Die Frage, ob und nach welchen Vorschriften ein Betrieb zu genehmigen ist, ist ein wesentlicher Indikator für seine Umweltrelevanz. Unter Umweltaspekten spielt die Anlagengenehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz eine besondere Rolle. Danach sind fast alle Anlagen zu genehmigen, die in besonderem Maße geeignet sind, schädliche Umwelteinwirkungen hervorzurufen. Charakteristisch für Genehmigungsverfahren ist, dass der Antragsteller bei Vorliegen der geforderten Voraussetzungen ein Anrecht auf Erteilung der Genehmigung hat, also keine Bedarfsprüfung durch die Behörde stattfindet.