Gesamtversorgungskonzept

Versorgungsform, bei der der Versorgungsträger eine bestimmte Leistungshöhe zusagt, beispielsweise die Versorgung des Arbeitnehmers in Höhe eines festen Prozentsatzes seines letzten Bruttogehalts. Der Arbeitgeber bietet in diesem Fall eine Ausfallgarantie, falls die gesetzliche Rente diesen Prozentsatz nicht erreichen wird. Angesichts der absehbaren Senkungen der gesetzlichen Rente und der damit für den Arbeitgeber nicht abschätzbaren Risiken wird diese Versorgungsform kaum noch angeboten.

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