Gesundheitsprüfung (Private Unfallversicherung)
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Allgemein ist eine Gesundheitsprüfung nicht erforderlich. Im Normalfall wird nur nach einigen sehr schweren Erkrankungen gefragt, wie zum Beispiel Hämophilie (Bluterkrankheit). Nicht versicherbar sind häufig pflegebedürftige Personen ab einer bestimmten Pflegestufe oder Personen, die unter schweren Geisteskrankheiten leiden.
Quellenhinweis:
Wir bedanken uns für die Unterstützung des „Informationszentrums der deutschen Versicherer ZUKUNFT klipp + klar“, die uns den ursprünglichen Originaltext dieses Artikels zur Verfügung stellte www.klipp-und-klar.de (Stand des Originaltextes 10.2007).