Gewerbliche Sachversicherung: Sturmversicherung
Bei einem Schadenfall, der durch einen Sturm mit mindestens Windstärke 8 verursacht wurde, tritt die Sturmversicherung ein. Mitversichert sind auch Schäden durch Gegenstände, die der Sturm auf Ihre Sachen wirft (z.B. Bäume) und durch Öffnungen, die der Sturm schafft. Schäden durch Hagel sind ebenfalls mitversichert.
Sofern Ihr Betrieb im Parterre eines mehrgeschossigen Hauses liegt, werden Sie normalerweise von einem Sturm nicht behelligt. Betreiben Sie dagegen Ihr Gewerbe im Obergeschoss oder in einer eingeschossigen Halle, bei der das Dach abgedeckt werden kann, ist der Abschluss einer Sturmversicherung in Betracht zu ziehen.
Ergänzend sei erwähnt, dass über die Sturmversicherung außen am Gebäude angebrachte Markisen, Leuchtröhrenanlagen, Schilder und Transparente, Schutz- und Trennwände sowie Überdachungen mitversichert sind, soweit Sie dafür die Gefahr tragen.