Glasversicherung
Gegenstand der Versicherung
Schäden an Glasscheiben und anderen Gegenständen durch Zerbrechen, wobei die Rissbildung durch die ganze Glasdicke gehen muss.
Leistungen des Versicherers
Die Leistungen des Versicherers umfassen nach seiner Wahl
- die Wiederherstellung des früheren Zustandes, soweit zu den ortsüblichen Wiederherstellungskosten möglich (Naturalersatz),
- die Entschädigung der ortsüblichen Wiederherstellungskosten abzüglich des Wertes der Bruchstücke (Geldersatz)
sowie die
- Entschädigung der Kosten einer eventuell erforderlichen Notverglasung,
- Entschädigung der Aufwendungen des VN zur Abwendung und Minderung des Schadens.
Vertragsgrundlage
Allgemeine Bedingungen für die Glasversicherung (AGlB)