Glasversicherung

Gegenstand der Versicherung

Schäden an Glasscheiben und anderen Gegenständen durch Zerbrechen, wobei die Rissbildung durch die ganze Glasdicke gehen muss.

Leistungen des Versicherers

Die Leistungen des Versicherers umfassen nach seiner Wahl

  • die Wiederherstellung des früheren Zustandes, soweit zu den ortsüblichen Wiederherstellungskosten möglich (Naturalersatz),
  • die Entschädigung der ortsüblichen Wiederherstellungskosten abzüglich des Wertes der Bruchstücke (Geldersatz)

sowie die

  • Entschädigung der Kosten einer eventuell erforderlichen Notverglasung,
  • Entschädigung der Aufwendungen des VN zur Abwendung und Minderung des Schadens.

Vertragsgrundlage

Allgemeine Bedingungen für die Glasversicherung (AGlB)

Passende Nachrichten zum Fachbegriff