Gleitender Neuwert

Versicherungswert, der vor allem in der Gebäudeversicherung verwendet wird. Der Bau- oder Kaufpreis eines Hauses wird auf einen Basiswert (bei Wohngebäuden Wert 1914) heruntergerechnet und jährlich der Kostenentwicklung am Bau und in der Lebenshaltung angepasst. Dadurch kann ein einmal richtig berechneter Basiswert nicht zu einer Unterversicherung führen.

Eine Variante ist die Vereinbarung der Wertzuschlagsklausel für gewerbliche Gebäude und Gebäudeinhalte (Inventar). Als Basiswert wird dort zum Beispiel das Jahr 1970 verwendet.

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