Grad der Berufsunfähigkeit (BU)
Im Vertrag zur Berufsunfähigkeitsversicherung wird festgelegt, ab welchem Grad der Berufsunfähigkeit der Versicherte eine Leistung erhält. Vereinbart werden kann etwa die Auszahlung einer Teilrente ab 25 Prozent Berufsunfähigkeit. Üblicherweise wird die volle Rente ausgezahlt, wenn eine Berufsunfähigkeit zu mindestens 50 Prozent vorliegt.