Der Altersvorsorge-Sparer erhält zu einem Altersvorsorgevertrag, der die Kriterien der Zertifizierung erfüllt, folgende Grundzulage:
Bei Verheirateten verdoppeln sich die Beträge, wenn beide eigene Beiträge entrichten bzw. wenn ein Ehepartner, der selbst nicht zum geförderten Personenkreis gehört, einen eigenen Altersvorsorgevertrag unterhält.